Unsere Philosophie ...

Eine Exemplarische Beschreibung des Betriebes eines Wohnheimes für Asylbewerber / Bürgerkriegsflüchtlinge in Form in der Belegung mit Familienverbänden und Mutter- Kind Konstellationen.

Dies machen wir an den Einrichtungen Westfälische Straße 84 so wie Saldernstraße 4 fest.

 

Zur grundsätzlichen Problemstellung ist folgendes zu sagen: Trotz des Wohlstandes in der Bundesrepublik Deutschland lebt ein wachsender Teil der Bevölkerung in den letzten Jahren unter sozial schwierigen Bedingungen. Dabei ist oft die Rede von der Zweidrittelgesellschaft  und der Ausgrenzung einer immer größer werden Bevölkerungsgruppe, die an der Armutsgrenze oder darunter lebt. Der Begriff Armut hat viele Ursachen und viele Gesichter, trifft den Kern. Sie ist mehr als nur Einkommensarmut.

Häufig kommen bei bedürftigen Menschen mehrere Belastungen zusammen, wie etwa geringes Einkommen, ungesicherte und zudem schlechte Wohnverhältnisse, hohe Verschuldung, chronische Erkrankungen, psychische Probleme, lang andauernde Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung und unzureichende Hilfe. Eine der schlimmsten Auswirkungen von Armut ist der Verlust der eigenen Wohnung, wovon in Berlin verstärkt Familien mit Kindern, alleinerziehende Frauen und Kinder und Jugendliche betroffen sind.

Dazu gibt es mehrere Ziele zu formulieren:

  1. Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation der zugewiesenen Personen, die dann als Bewohner bezeichnet werden.
  2. Ertüchtigung zur eigenständigen Lebensführung  und Kriesenbewältigung.
  3. Die Bewohner zu befähigen, auftretende bzw. wiederkehrende alltagspraktische Probleme zu erkennen, sich ihnen zu stellen und selbständig zu lösen.
  4. Mit den neuen Mitbewohnern einen gruppendynamischen Prozess zu gestalten in Form von Bildung neuer Freundschaften, Entwicklung neuer Lebensperspektiven sowie Verstehen auch anders gelagerten Problemstellungen, um für sich eine neue gefestigte Lebensperspektive zu entwickeln.
  5. Auch die Aufnahme von Personen nach JVA-Aufenthalt wird, im Rahmen einer Reintegration, Rechnung getragen.

Das Leistungsspektrum

a) Versorgung mit Wohnraum

b) Unterstützung und Beratung

c) Hilfestellung

a ) Versorgung mit Wohnraum

Unter diesem Punkt ist die Zuverfügungstellung von Appartements zu verstehen, die für Mutter bzw. Mutter mit Kind angeboten werden. Konkret werden in dem zukünftigen Objekt 1 – so wie 2-Zimmer-Appartenrents angeboten, die, im Rahmen des Ausstattungsgrades, bezogen auf die Möblierung, sehr großzügig gehalten sind. Zu jedem Appartement gehört ein eigenes Badezimmer. Die kulinarische Versorgung erfolgt in eigener Zuständigkeit und Verantwortung in mehreren  Gemeinschaftsküchen.

Für die Kinder ist ein Spielzimmer vorhanden, dass über Gesellschaftsspiele bis hin zu theatergeeigneten und für die kreativfördernden Freizeitgestaltungen Grundlage bildet.

Zusätzlich wird in einem weiteren, separaten Aufenthaltsbereich Sport angeboten, getrennt nach speziellen Angeboten für Kinder, Mutter mit Kind sowie Mütter alleine.

Die Qualität der Übungen unterscheidet sich je nach Schwierigkeitsgrad und Zusammensetzung und wird von einer separaten Firma, die im Bereich Personaltraining, Kindersport und Erwachsenensport angesiedelt ist, vorgenommen.

Von dem hauseigenen Personal werden Lesestunden, Bastelstunden sowie, je nach

jahreszeitlichen Bezug, spezielle  Übereinkommen veranstaltet, wobei, durch die Hinzunahme von Übersetzern, versucht wird, die Sprachbarrieren auszugleichen.

b) Unterstüzung und Beratung

Unter diesem Punkt wird die zukünftige Einrichtung in der Form tätig, dass beim Umgang mit Behörden, Ämtern und Institutionen Unterstützung und Aufklärung angeboten werden.

Sollte eine Notwendigkeit der Begleitung bestehen, wird dieses durch die Mitarbeiter der Einrichtung gewährleistet. Sollten Probleme, im Rahmen einer medizinischen Versorgung, auftreten, erfolgt die Zusammenarbeit mit den jeweils dafür zuständigen ambulanten Diensten. Auch bei der Weitervermnittlung an Spezialberatungsstellen, z.B. des Bezirks, des Landes Berlin bzw. der Kirchen, erfolgt eine Unterstützung sowie, im  Rahmen der Beratung, die Herstellung des Erstkontaktes.

Die größte Leistung in diesem genannten Punkt besteht jedoch darin, dass, durch den ständigen Kontakt mit den Personen, versucht wird im Rahmen der Erkennung der Ursprungsprobleme, d.h.  der Probleme, die zur schlussendlichen Obdachlosigkeit und der dann erfolgten Zuweisung in die Einrichtung führten, deren Bewältigung, unter individueller Betrachtung der Sorgen und Probleme, zu ermöglichen.

c) Hilfestellung

Im Rahmen der Hilfestellung wird durch das Personal der zukünftigen Einrichtung bei der Existenzsicherung ein Hauptaugenmerk gelegt. Dazu zählt, dass das Formularwesen für die Betroffenen bzw. Bewohner, die im Rahmen der ALG II-Gewährung notwendig sind, erläutert wird und gegebenenfalls durch das Hinzugeben von Merkblättern oder anderer

qualifizierter Quellen die Ausfüllung erleichtert wird, Die Hilfestellung bezieht sich auch auf die Durchsetzung von anderen berechtigten Ansprüchen, hier vor allem monetärer Art.

Dazu zählen auch Anträge auf ALG 1, Kindergeld und Bafög. Sollten Hilfestellungen bei privatinsolvenzlichen Anträgen sein, erfolgt eine Erstinformatiön sowie die dann notwendige Weiterleitung, bei Bedarf, an eine Schuldnerberatung.

Gerade bei ausländischen Müttern mit Kindern, die aus Krisengebieten zugewiesen werden, erfolgt eine Hilfestellung bei der Wiederbeschaffung bzw. Rekonstruktion verlorengegangener Dokumente, Nachweise und Papiere. Bei der Erstellung von

Bewerbungsunterlagen erfolgt die Hilfestellung in der Form, dass zuerst auf vorhandene Einrichtungen des Bezirks verwiesen wird bzw. bei konkreten Einzelanfragen Hilfe angeboten wird.

Schlusswort

Die Befähigung für die in a) bis c) genannten Inhalte leiten sich aus der qualifizierten Eigenschaft unter anderem des Betreibers ab, der, im Rahmen der Nutzung des Titels Diplomverwaltungswirtes, auch dazu berechtigt ist.

Durch die seit 1994 tätige Firma Central Wohnheim und Verwaltungsservice mit den Unterschiedlichen Einrichtungen stadtweit wurde ein Netzwerk vielfältiger Kontakte gebildet, die den Bewohnern für die Erledigung und Bewältigung gesundheitlicher, sozialer und gesellschaftlicher Belange nutz voll entgegenkommt.

Um das Konzept abzurunden, gibt es eine Vereinbarung, die Projektregeln umfassen. Diese sind auch unter einer anderen Überschrift teilweise kodifiziert, nämlich in der Hausordnung.

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